AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für alle Verträge zwischen Malik Dedic und Jakob Berz, Forstenrieder Allee 138a, 81476 München, Kontakt: servus@socialmansion.de – im Folgenden „Auftragnehmer“ – und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Auftraggebern – im Folgenden „Auftraggeber“ – geschlossen werden.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Der Auftragnehmer ist eine digitale Marketingagentur. Im Einzelnen erbringt der Auftragnehmer insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Social Media Management, Online- Marketing, E-Mail-Marketing, Webseitenentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Conversion Rate Optimierung (CRO), Beratung und Strategieentwicklung, Analyse und Berichterstattung. Der Auftragnehmer bietet seine Leitungen unter Verwendung von KI und maschinellem Lernen für seine Auftraggeber an.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich sowohl Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB als auch um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB.
(4). Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Leistungen
(1) Die Präsentation des Leistungsspektrums auf der Webseite des Auftragnehmers stellt ausschließlich ein unverbindliches Angebot dar. Ein rechtlich bindendes Angebot ist hiermit nicht verbunden.
(2) Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Umfang der einzelnen Tätigkeiten richtet sich nach dem Angebot des Auftragnehmers.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Auftragnehmer überreichten Angebotes zustande. Der Auftraggeber erhält in der Regel ein Angebot in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse zugesendet. Das Angebot hat die dort vereinbarte Bindungswirkung. Durch fristgerechte Rücksendung des unterzeichneten Angebotes, kommt ein Vertrag verbindlich zustande. Mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, wird dem Auftraggeber der Verbraucher ist, der Vertragstext bestehend aus Bestellung, AGB, Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt.
(4) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
3. Leistungen des Auftraggebers
(1) Die Erfolgsverantwortung für Dienste gemäß § 611 ff BGB unter diesem Vertrag verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen einschließlich Beistellungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Leistungen hinaus wird der Auftraggeber die Leistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Auftragnehmer insbesondere
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a) alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Passwörter und Angaben zur Verfügung stellen;
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b) zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern gestatten, soweit erforderlich;
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c) erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen bei Tätigkeiten in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung stellen; und
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d) Zugang zu seinen IT-Systemen und seinen Web- sowie Social Media Präsenzen- soweit für die Auftragsdurchführung erforderlich- einräumen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Auftragnehmers zugeordnet wurden und soweit sie erforderlich sind.
(2) Soweit Leistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Auftragnehmer diese Leistungen beim Auftraggeber mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform an; er wird den Auftraggebern unverzüglich in Textform auf aus seiner Sicht unzureichende Leistungen des Auftraggebers hinweisen.
(3) Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Auftraggeber die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat, ist er von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Ihm entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
(4) Webdesign: Der Auftragnehmer legt das Layout und Design der zu erstellenden Webseite nach bestem Wissen und Gewissen anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen selbst fest. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit vor Vertragsunterzeichnung jedoch spätestens zwei Woche nach Zustandekommen des Vertrages seine Design- und Layoutvorstellungen mittels eines Webseitenkonzeptes schriftlich an den Auftraggeber zu kommunizieren bzw. seine wesentlichen Design- und Umsetzungswünsche sowie ein mögliches Corporate Design/Style Guide an den Auftragnehmer in Schriftform zu übermitteln. Kommt der Auftraggeber dieser Möglichkeit nicht nach und wird auch sonst keine andere schriftliche Einigung getroffen, werden spätere Änderungswünsche insbesondere, was die
-Änderung der Navigation, z.B. nicht im Header sondern als Sidebar-Element
und/oder
-die komplette Änderung des Corporate Designs (Farben, Schriftarten,
Schriftgrößen) und/oder
-die Änderung des Website-Templates
dem Auftraggeber mit einem Stundensatz von 120 Euro inklusive Mehrwertsteuer/ mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz inklusive Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind kleinere Änderungen (z.B. am Text, Farbgebung einzelner Elemente, kleinere Änderungen in der Navigation).
(5) Ist Gegenstand des Auftrages das Erstellen, Optimieren oder Betreiben von Social Media Präsenzen, so ist- sofern nicht etwas anderes einzelvertraglich vereinbart ist, der Auftraggeber, Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes und wird als solcher auch im Impressum genannt. Der Auftragnehmer wird nur Betreiber und damit datenschutzrechtlich Verantwortlicher, wenn dies einzelvertraglich zwischen den Parteien vereinbart ist.
(6) Sofern das Angebot die Erstellung von Rechtstexten (Datenschutzerklärung und Impressum) für Webseiten umfasst, schuldet der Auftragnehmer die Einbindung von Mustertexten an der korrekten Stelle auf der Basis der Angaben des Auftraggebers. Bei den vom Aufragnehmer erstellten Mustertexten handelt es sich um generelle Formulierungen, die weder anwaltlich geprüft noch auf den Einzelfall angepasst sind. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtlich korrekten Inhalte, muss diese auch nicht bei Dritten auf seine Kosten beauftragen und haftet auch nicht hierfür. Für die Erstellung von inhaltlich korrekten Rechtstexte ist der Auftraggeber verantwortlich.
(7) Sofern der Auftragnehmer eine Domain registriert, werden Kosten hierfür einzelvertraglich vereinbart. Domaininhaber ist der Auftraggeber. Bei Domainregistrierung über den Auftragnehmer wird dieser die Verfügbarkeit der Wunschdomain prüfen. Eine Prüfung auf mögliche Rechtsverletzung Dritter, die in Zusammenhang mit der Registrierung von Domain(s) stehen, ist nicht vereinbart und nicht geschuldet. Es liegt vielmehr im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu prüfen, ob die Wunschdomain frei von Rechten Dritter ist.
(8) Der Auftraggeber versichert, dass er Rechteinhaber an von ihm geliefertem Material (Bilddateien, Logos, Texte etc.) ist und dies frei von Rechten Dritter ist (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
4. Leistungserbringung
(1) Es gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen.
(2) Alle Liefer- und Leistungsfristen gelten unter der Maßgabe einer störungsfreien Herstellung und der rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Sie verlängern sich angemessen im Falle von höherer Gewalt, insbesondere bei Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien oder Pandemien oder wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
5. Unterauftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen frei, die er zur Leistungserbringung einsetzt. Die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit vom Auftragnehmer eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Im Verhältnis zum Auftraggeber bleibt er alleiniger Ansprech- und Vertragspartnern.
6. Abnahme bei Werkleistungen
(1) Der Auftraggeber wird die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Übergabe an ihn prüfen und spätestens 10 Tage nach Übergabe die Abnahme schriftlich dem Auftragnehmer gegenüber erklären, es sei denn das Werk ist mangelhaft. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Mangel konkret zu benennen und abschriftlich anzuzeigen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Hat der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen die Abnahme ausdrücklich unter schriftlicher Benennung eines konkreten Mangels verweigert, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Leistungen des Auftragnehmers werden je nach Aufwand mit der vereinbarten monatlichen oder jährlichen Gebühr, nach Stunden mit dem vereinbarten Stundensatz oder pauschal vergütet.
(2) Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, werden einmalige Leistungen nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und vergütet. Leistungen, die auf der Basis eines fortlaufenden Vertrages (Abo Modell) erbracht werden, sind je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus zu vergüten. Ist ein Pauschalpreis vereinbart, so wird dieser nach erbrachter Leistung und bei einem Werk nach Abnahme des Werkes zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Auftragnehmer zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird dem Auftraggeber in elektronischer Form an seine beim Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
(4) Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Auftraggebern gegenüber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
(5) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und ggf. die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(6) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
(7) Wünscht der Auftraggeber Änderungen und Ergänzungen der Leistung, teilt er diese Änderungswünsche dem Auftragnehmer in Textform mit. Der Auftragnehmer prüft die Zumutbarkeit und Realisierbarkeit des Änderungsverlangens innerhalb von 5 Werktagen und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis sowie die sich daraus ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form eines Änderungsangebots mit. Der Auftraggeber wird das Änderungsangebot innerhalb von 5 Tagen ab Zugang bei ihm prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Änderungsangebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Auftraggeber das Änderungsangebot nicht an, wird die Leistung unverändert fortsetzen.
8. Sachmängelgewährleistung bei Werkleistungen
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das erstellte Werk vertragsgemäß ist und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung, wobei er mindestens zwei Versuche hat oder durch Lieferung eines fehlerfreien Werkes (z.B. Programmstandes),
(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Die Beendigung richtet sich nach der Art des geschlossenen Vertrages.
(2) Erfolgt der Vertragsschluss für eine unbestimmte Dauer, kann dieser jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Wird zwischen den Parteien ein Vertrag mit einer festen Laufzeit geschlossen, so gilt für Verbraucher: Sofern das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Dauer und ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von beiden Parteien kündbar. Für Unternehmer gilt: Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen (Erst-) Laufzeit gekündigt wird, so verlängert er sich jeweils um die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungsperiode.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(5) Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform, es sei denn, einzelvertraglich ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
(6) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
10. Kontaktpersonen der Parteien
Beide Parteien benennen jeweils eine Kontaktperson, die für die jeweils andere Partei als Ansprechpartner zur Verfügung steht und befugt ist, für die jeweilige Partei verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (nachfolgend „Kontaktpersonen“ genannt).
11. Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Webseite sowie an allen im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Arbeitsergebnissen, für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Arbeitsergebnisse, unabhängig davon, ob diese direkt durch den Auftragnehmer oder durch Dritte erstellt wurden, als Referenz für seine eigenen Marketing- und Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst unter anderem die Veröffentlichung von Ergebnissen auf der eigenen Webseite, in Präsentationen, auf Social Media sowie in anderen Werbemedien des Auftragnehmers. Eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Arbeitsergebnisse oder einzelne Teile der Arbeitsergebnisse keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen seine Urheberrechtpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit den veränderten Arbeitsergebnissen nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
(4) Der Auftragnehmer wird als Urheber der Webseite oder der Arbeitsergebnisse auf derselben genannt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche dem Auftraggeber zugänglichen Materialien und Ergebnisse, die nicht durch den Auftragnehmer selbst erstellt wurden, jedoch für das Projekt zur Verfügung gestellt wurden, für die klare und deutliche Darstellung des Projektes zu verwenden. Dies umfasst insbesondere das Einbinden von externem Bildmaterial, Videos, Texten und anderen Medien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder vertraglich genehmigt wurden. Diese Materialien dürfen ebenfalls als Teil der Referenzprojekte des Auftragnehmers genutzt werden, um das jeweilige Projekt nach außen hin darzustellen.
(6) Für Arbeitsergebnisse, die gemäß dem Urhebergesetz urheberrechtlich geschützte Werke darstellen, räumt der Auftragnehmer bereits jetzt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten ein. Für die vollständige oder teilweise Ausübung dieses Rechts durch den Auftraggeber bedarf es keiner weiteren Zustimmung von Seiten des Auftragnehmers.
(7) Der Auftraggeber ist insbesondere befugt, ohne jede weitere Zustimmung durch den Auftragnehmer alle dem Auftraggeber zustehenden Rechte an Arbeitsergebnissen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Rechte einzuräumen.
(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bilder, Videos und andere Medien aus Bilddatenbanken und von Anbietern von Stock Medien zu verwenden. Die Übertragung von Rechten auf den Auftraggeber ist dabei abweichend von den Regelungen in § 6 nur eingeschränkt möglich:
12. Schutzrechte Dritter- Freistellung
(1) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von dem Auftragnehmer erstellten oder bereitgestellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Dies umfasst auch die Haftung für die Materialien, die der Auftragnehmer für das Projekt verwendet, jedoch nicht selbst erstellt hat (z.B. durch den Auftraggeber bereitgestellte Inhalte).
(2) Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass ihre Nutzung im Rahmen des Projektes keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
13. Haftung
(1) Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit:
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Haftungsausschluss für entgangenen Gewinn und Folgeschäden:
In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(4) Haftung für Schutzrechte Dritter:
Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftragnehmer wegen einer Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten) in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(5) Haftung für Datenverluste:
Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die Daten in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden und mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und dem Risiko entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(6) Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit:
Die Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(7) Haftung bei kostenpflichtigen Unteraufträgen:
Wird der Auftragnehmer aufgrund eines Vertrages zur Haftung herangezogen, der durch einen vom Auftraggeber eingesetzten Dritten erstellt wurde, so haftet der Auftragnehmer nur für die ordnungsgemäße Durchführung des beauftragten Projektes, nicht jedoch für Rechtsverstöße, die sich aus der Nutzung der bereitgestellten Materialien durch den Dritten ergeben.
(8) Haftungshöchstgrenze:
Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt, es sei denn, die Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
14. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet.
(3) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen auferlegen.
(4) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
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a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
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b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
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c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
15. Datenschutz
(1) Sofern der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Auftraggebers erhebt, verarbeitet oder nutzt, so richtet sich die Verarbeitung nach den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Informationen zum Datenschutz beim Auftraggebers finden sich hier
16. Widerrufsrecht
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
17. Europäische Streitbeilegung für Verbraucher
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
18. Änderung der AGB
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, weniger gewichtige Regelungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.
(2) Die geänderten Regelungen werdendem Auftraggeber mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb dieser 15 Tage nach Empfang der E-Mail in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
19. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort ist am Sitz des Auftragnehmers. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.